Aus- und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Weiterbildung. Es gilt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die eine Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen erforderlich ist.
Die Grundqualifikation
Pflicht für alle Neueinsteiger (Lkw-Führerschein ab 11.09.2009 / Bus-Führerschein ab 11.09.2008).
Drei Wege zum Abschluss:
- Beschleunigte Grundqualifikation: 140 Stunden Unterricht + Theorieprüfung
- Direktprüfung: 7,5-stündige Theorie- und Praxisprüfung (ohne Pflichtunterricht)
- Berufsausbildung: Abschluss als BKF oder FiF
Regelmäßige Weiterbildung
Alle 5 Jahre müssen 35 Stunden Pflichtfortbildung absolviert werden – aufgeteilt in 5 Module (zu je mindestens 7 Stunden. Es gibt keine Prüfung.
Die Kernbereiche der Weiterbildung sind:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Diese werden in folgenden Modulen behandelt:
- Modul 1 (M1): Eco-Training & Fahrassistenzsysteme
- Modul 2 (M2): Sozialvorschriften
- Modul 3 (M3): Gefahrenwahrnehmung
- Modul 4 (M4): Schadensprävention
- Modul 5 (M5): Ladungssicherung
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Absolvieren Sie alle 5 Module am Stück im kompakten 4-Tage-Intensivkurs oder buchen Sie Ihre Module einfach einzeln.
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