Aus- und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Weiterbildung. Es gilt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die eine Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen erforderlich ist.

Die Grundqualifikation
Pflicht für alle Neueinsteiger (Lkw-Führerschein ab 11.09.2009 / Bus-Führerschein ab 11.09.2008).

Drei Wege zum Abschluss:

    • Beschleunigte Grundqualifikation: 140 Stunden Unterricht + Theorieprüfung
    • Direktprüfung: 7,5-stündige Theorie- und Praxisprüfung (ohne Pflichtunterricht)
    • Berufsausbildung: Abschluss als BKF oder FiF

Regelmäßige Weiterbildung
Alle 5 Jahre müssen 35 Stunden Pflichtfortbildung absolviert werden – aufgeteilt in 5 Module (zu je mindestens 7 Stunden. Es gibt keine Prüfung.
Die Kernbereiche der Weiterbildung sind:

    • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
    • Anwendung der Vorschriften
    • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Diese werden in folgenden Modulen behandelt:

    • Modul 1 (M1): Eco-Training & Fahrassistenzsysteme
    • Modul 2 (M2): Sozialvorschriften
    • Modul 3 (M3): Gefahrenwahrnehmung
    • Modul 4 (M4): Schadensprävention
    • Modul 5 (M5): Ladungssicherung

Flexibel buchen nach Ihrem Zeitplan
Absolvieren Sie alle 5 Module am Stück im kompakten 4-Tage-Intensivkurs oder buchen Sie Ihre Module einfach einzeln.

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