EU Berufs

Kraftfahrer

Die Aus- und Weiterbildung zum EU Berufskraftfahrer

Die Aus- und Weiterbildung zum EU Berufskraftfahrer

Die Grundqualifikation

Sie betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf, deren Lkw-Führerschein nach dem 10.09.2009 bzw. deren Bus-Führerschein nach dem 10.09.2008 ausgestellt wurde.

Die Grundqualifikation kann auf drei Wegen erworben werden:

  • durch Besuch eines 140-stündigen Unterrichts plus theoretischer Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation)
  • durch 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht
  • durch Berufsausbildung BKF/FiF

Regelmäßige Weiterbildung

Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Pflichtunterricht in Einheiten von mindestens 7 Stunden.  Sie ist also beispielsweise abgegolten, wenn 5-mal eine 7-stündige Weiterbildung besucht wurde. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Kenntnisse folgender Bereiche werden dabei vermittelt:

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Anwendung der Vorschriften
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

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