EU Berufs
Kraftfahrer
Die Aus- und Weiterbildung zum EU Berufskraftfahrer
Die Aus- und Weiterbildung zum EU Berufskraftfahrer
Die Grundqualifikation
Sie betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf, deren Lkw-Führerschein nach dem 10.09.2009 bzw. deren Bus-Führerschein nach dem 10.09.2008 ausgestellt wurde.
Die Grundqualifikation kann auf drei Wegen erworben werden:
- durch Besuch eines 140-stündigen Unterrichts plus theoretischer Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation)
- durch 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht
- durch Berufsausbildung BKF/FiF
Regelmäßige Weiterbildung
Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Pflichtunterricht in Einheiten von mindestens 7 Stunden. Sie ist also beispielsweise abgegolten, wenn 5-mal eine 7-stündige Weiterbildung besucht wurde. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Kenntnisse folgender Bereiche werden dabei vermittelt:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

