Dein Führerschein
Bei den aktuellen Fahrerlaubnisklassen gibt es eine Menge zu beachten!
Hier haben wir die wichtigsten Informationen für dich auf einem Blick:

Klasse B
Kfz – ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A mit
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500kg
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF 17)
Klasse B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250kg
- Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF 17)
Klasse BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG des Anhängers über 750kg, aber max. 3.500kg
- Vorbesitz: KlasseB Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF 17)

Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum nax. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/hHubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350kg
Mindestalter:
16 Jahre
Klasse A1
- Krafträder mit
Hubraum max. 125 cm³ - Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Einschluss AM: Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter:
16 Jahre
Klasse A2
Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter:
18 Jahre
Klasse A
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/hLeistung über 15 kW
Einschluss: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter:
- 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
- 21 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

Klasse C1
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
- Vorbesitz Klasse B
Mindestalter:
18 Jahre
Klasse C1E
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Vorbesitz Klasse C1
Mindestalter:
18 Jahre
Klasse C
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit
- zG über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz Klasse B
Einschluss: C1
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Klasse C1E
KfZ der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kG
Vorbesitz Klasse C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung

Klasse D1
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit
- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8m
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz Klasse B
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Klasse D1E
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz Klasse D1
Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Klasse D
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz Klasse B
Einschluss: D1
Mindestalter:
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Klasse DE
KfZ der Klasse D mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kG
Vorbesitz Klasse D
Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung

Klasse L
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter:
- 16 Jahre
Klasse T
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Einschluss: L
Mindestalter:
- 16 Jahre
