Dein Führerschein

Bei den aktuellen Fahrerlaubnisklassen gibt es eine Menge zu beachten!

Hier haben wir die wichtigsten Informationen für dich auf einem Blick:

Klasse B

Kfz – ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A mit

  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500kg

Mindestalter:

18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF 17)

Klasse B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250kg
  • Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

Mindestalter:

18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF 17)

 

Klasse BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750kg, aber max. 3.500kg
  • Vorbesitz: KlasseB Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein

Mindestalter:

18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF 17)

 

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum nax. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/hHubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350kg

Mindestalter:

16 Jahre

Klasse A1
  • Krafträder mit
    Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Einschluss AM: Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Mindestalter:

16 Jahre

Klasse A2

Krafträder mit

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Einschluss: AM, A1

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter:

18 Jahre

Klasse A

Krafträder mit

  • Hubraum über 50 cm³ oder
  • bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45 km/hLeistung über 15 kW

Einschluss: AM, A1, A2

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter:

  • 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
  • 21 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Klasse C1

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit

  • zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Vorbesitz Klasse B

Mindestalter:

18 Jahre

Klasse C1E

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG Anhänger über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG Anhänger über 3.500 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Vorbesitz Klasse C1

Mindestalter:

18 Jahre

Klasse C

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit

  • zG über 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zG

Vorbesitz Klasse B

Einschluss: C1

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Klasse C1E

KfZ der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG Anhänger über 750 kG

Vorbesitz Klasse C

Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Klasse D1

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit

  • für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
  • Länge max. 8m
  • mit Anhänger bis 750 kg zG

Vorbesitz Klasse B

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Klasse D1E

Kfz der Klasse D1 mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750 kg

Vorbesitz Klasse D1

Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Klasse D

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A

  • für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
  • mit Anhänger bis 750 kg zG

Vorbesitz Klasse B

Einschluss: D1

Mindestalter:

18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.

Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.

Klasse DE

KfZ der Klasse D mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750 kG

Vorbesitz Klasse D

Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Klasse L

Zugmaschinen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit

  • bbH max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger

Mindestalter:

  • 16  Jahre
Klasse T

Zugmaschinen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 60 km/h
  • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/
  • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger

Einschluss: L

Mindestalter:

  • 16  Jahre

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